Allgemeines
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer >BMF vom 22.12.2009 (BStBl 2010 I S. 94)
Rückzahlung einer Dividende
Werden steuerpflichtige Kapitalerträge auf Grund einer tatsächlichen oder rechtlichen Verpflichtung in einem späteren Jahr zurückgezahlt, berührt die Rückzahlung den ursprünglichen Zufluss nicht. Eine Erstattung/Verrechnung der Kapitalertragsteuer, die von der ursprünglichen Dividende einbehalten und abgeführt worden ist, kommt deshalb nicht in Betracht (>BFH vom 13.11.1985 – BStBl 1986 II S. 193).
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