Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden:

 

1.

Bürgerliches Gesetzbuch,

 

2.

Arzneimittelgesetz,

 

3.

Gentechnikgesetz,

 

4.

Produkthaftungsgesetz,

 

5.

Umwelthaftungsgesetz,

 

6.

Atomgesetz,

 

7.

Straßenverkehrsgesetz und

 

8.

Haftpflichtgesetz.

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