Kurzbeschreibung
Hier kann der steuerfreie Arbeitgeberersatz bei doppelter Haushaltsführung abgelesen werden.
Übersicht steuerfreier Arbeitgeberersatz
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Fahrtkosten | Verpflegungsmehraufwendungen pauschal | Übernachtungskosten[1] | ||
---|---|---|---|---|
nachgewiesen | pauschal | |||
Doppelte Haushaltsführung im Inland mit eigenem Hausstand | Erste und letzte[2] Fahrt: tatsächliche Aufwendungen; mit eigenem Pkw alternativ 0,30 EUR je gefahrenem km |
Für 3 Monate volle Kalendertage: 28 EUR An- und Abreisetag bei Familienheimfahrten: 14 EUR |
Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe Obergrenze von 1.000 EUR mtl. (bzw. 12.000 EUR im Jahr) |
3 Monate wie bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland 20 EUR je Übernachtung Folgezeit: 5 EUR je Übernachtung |
Eine Heimfahrt je Woche: tatsächliche Aufwendungen bei Flugzeug, ansonsten Entfernungspauschale[3] (nicht bei Firmenwagen) von 0,30 EUR je Entfernungskilometer, ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer[4] oder Kosten eines 15-minütigen Telefonats |
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Doppelte Haushaltsführung im Ausland mit eigenem Hausstand | Siehe inländische doppelte Haushaltsführung | 3 Monate die jeweils vom BMF bekannt gegebenen Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen | Die notwendigen Aufwendungen in der nachgewiesenen Höhe | 3 Monate wie bei beruflichen Auswärtstätigkeiten im Ausland. Folgezeit: 40 % des jeweiligen Auslandsübernachtungsgeldes |
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