Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Bei der Beurteilung, ob die Spendenzahlung einer Kö eine begünstigte Spende nach § 9 KStG ist oder eine vGA darstellt, kommt es darauf an, ob der Zuwendungsempfänger einem oder mehreren Gesellschaftern (oder Mitgliedern) der leistenden Kö nahe steht und dieses Näheverhältnis die Zuwendung beeinflusst hat. Näheres dazu s § 9 KStG Tz 104ff. Zur Frage des Nahestehens s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nahe stehende Personen".

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