Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Als Querverbund bezeichnet man die Zusammenfassung unterschiedlicher Betätigungen einer KöR in einem (zusammengefassten) BgA oder einer Eigengesellschaft (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigengesellschaft"). Zu den Zusammenfassungsmöglichkeiten von BgA s § 4 KStG Tz 110ff. Zur Annahme einer vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff.

Zu dauerdefizitären Betätigungen in einer Eigengesellschaft s § 8 Abs 7 KStG Tz 45ff

Zu der Frage, ob bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit zusätzlich ein angemessener Gewinnaufschlag zu erheben ist, s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag".

Außerdem s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Inkongruente Gewinnverteilung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigenbetrieb"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigengesellschaft"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge