Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Eine Kap-Ges hat keine Privatsphäre (außerbetriebliche Sphäre). Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei".
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