Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zur privaten Kfz-Nutzung § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789ff. Zur Überlassung eines vom Gesellschafter privat genutzten Einfamilienhauses s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff.

Zur privaten Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs hat das FG München entschieden, dass die Höhe einer vGA in diesen Fällen auf Kostenbasis unter Berücksichtigung eines Gewinnaufschlags zu ermitteln ist; s Urt des FG München v 11.05.2010 (EFG 2010, 1403). Die dagegen eingelegte Rev hat der BFH als unbegründet zurückgewiesen; s Urt des BFH v 22.12.2010 (BFH/NV 2011, 1019). Die Bewertung einer vGA erfolge auf der Grundlage eines Fremdvergleichs, was idR zum Ansatz des gW führe und einen angemessenen Gewinnaufschlag einbeziehe. Die Gesamtwürdigung der für den Fremdvergleich maßgebenden Anhaltspunkte obliege in erster Linie dem FG.

Erwirbt eine Kö ein WG und aktiviert es in der Bil der GmbH, so begründet allein die ausschl Nutzung des WG durch den Ges-GF noch keine Entnahme in das PV des Gesellschafters. In diesem Fall besteht eine vGA im Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs iHd der im Zusammenhang mit dem WG entstandenen Aufwendungen zuz eines angemessenen Gewinnaufschlags; s Urt des FG München v 07.01.2010 (DStRE 2010, 1176) und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag".

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