Stand: EL 112 – ET: 12/2020

Zur Namensüberlassung s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Lizenzen". Zur Überlassung eines Konzernnamens ("Namensnutzung im Konzern") s Schr des BMF v 07.04.2017 (BStBl I 2017, 701).

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