Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Grds orientiert sich die Gewinnverteilung einer Kap-Ges an dem Verhältnis der Nenn-Kap-Anteile (s § 60 Abs 1 AktG, § 29 Abs 3 S 1 GmbHG). Allerdings besteht die Möglichkeit, eine davon abw Gewinnverteilung vorzunehmen (sog inkongruente GA). Dazu s Schr des BMF v 17.12.2013, BStBl I 2014, 63.

VGA stellen in etlichen Fällen inkongruente GA dar, da sie durchaus häufiger nicht im Beteiligungsverhältnis, also disquotal, erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 176.

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