Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Unter "Due-Diligence-Prüfung" wird im Allg die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung eines Objekts insbes iRe beabsichtigten Unternehmenskaufs oder von Unternehmensanteilen verstanden.

Vergebliche Kosten für die sog Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kap-Beteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs 3 KStG; s Urt des BFH v 09.01.2013 (BStBl II 2013, 343). Sie führen auch nicht zu einer verdeckten Einlage oder einer vGA. Eine vGA kann jedoch dann vorliegen, wenn eine Kap-Ges die Kosten ihres Gesellschafters für den Erwerb von Anteilen an der Kap-Ges übernimmt.

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