Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Dauerschuldverhältnisse, wie zB Anstellungs-, Darlehens-, Miet-, Pacht- oder Lizenzvereinbarungen, zwischen einer Kö und ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehende Pers sind nicht nur bei ihrem Abschluss auf ihre stliche Anerkennung zu untersuchen, sondern unterliegen während der gesamten Dauer der Prüfung, ob sich die Verhältnisse später zu Lasten der Kö verändern und eine notwendige und mögliche Anpassung der Vereinbarungen nicht vorgenommen wird.

Zu vGA iRd Gf-Tätigkeit s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff. Zu vGA im Zusammenhang mit Mietverträgen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1005ff. Zur Angemessenheit der Pacht in Betriebsaufspaltungsfällen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1312. Zu vGA im Zusammenhang mit Darlehensverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1066ff.

Verbilligte (Dauer-)Leistungen eines Gesellschafters an "seine" Kö führen demggü nicht zu einer verdeckten Einlage, da es in diesen Fällen an einem einlagefähigen Vermögensvorteil fehlt; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 42ff.

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