Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Ausgabeaufgeld ist der Betrag, der bei der Ausgabe von Gesellschaftsrechten (zB bei Gründung oder iRd Kap-Erhöhung) über den Nennbetrag der Beteiligung hinaus an die Kap-Ges zu leisten ist. Bei der Kap-Ges ist das erhaltene Ausgabeaufgeld (erfolgsneutral) der Kap-Rücklage zuzuführen und dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG zuzuordnen. Ein Ausgabeaufgeld (oder Agio) ergibt sich somit im Zusammenhang mit offenen Einlagen; dazu s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff.

Zur stlichen Behandlung des Verzichts auf ein Ausgabeaufgeld s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1456f.

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