Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zu der Frage, ob die Abfindung an einen Ges-GF wegen Auflösung seines Dienstverhältnisses zur Annahme einer vGA führt, s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 818ff. Die dort erläuterten Grundsätze gelten im Übrigen auch bei Abfindungszahlungen an eine nahe stehende Persn eines Gesellschafters.

Wegen der Behandlung von Abfindungen für Pensionszusagen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 690ff.

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