Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531;

Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792;

Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373;

Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190;

Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328.

 

Tz. 252

Stand: EL 108 – ET: 12/2022

§ 9 Abs 3 KStG enthält zwei miteinander zusammenhängende Regelungen, die sich jedoch an völlig unterschiedliche Adressaten richten. S 1 der Vorschrift richtet sich an den Stpfl, der die Spende oder den Mitgliedsbeitrag geleistet hat, und gewährt dem gutgläubigen Stpfl einen Vertrauensschutz auf die Richtigkeit der von dem Empfänger der Zuwendung ausgestellten Bestätigung; hierzu s Tz 253ff. Adressat der S 2 und 3 der Vorschrift ist dagegen der Empfänger der Zuwendung; dieser haftet unter bestimmten Voraussetzungen für die (bei dem Zuwendenden durch st-mindernde Berücksichtigung der Zuwendung) entgangene St. Hierzu s Tz 260ff.

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