Tz. 1375

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Werden von der Betriebs-GmbH Aufwendungen getragen, die zwar in ihrem eigenen Interesse stehen, aber auch im Interesse des Besitzunternehmens gemacht werden, führt dies nicht zu einer vGA; s Urt des RFH v 19.12.1935 (RStBl 1936, 252).

Dies kann zB bei den Kosten für ein betriebswirtsch Gutachten der Fall sein, dem nicht nur die Verhältnisse bei der Betriebs-GmbH, sondern auch beim Besitzunternehmen zu Grunde liegen (s DB 1966, 921). Ein weiterer Fall wären die Aufwendungen für die Ausarbeitung des zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH abzuschließenden Pachtvertrags oder für die Erstellung eines Gutachtens über die Höhe der angemessenen Pacht.

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