Tz. 86
Stand: EL 88 – ET: 01/2017
Beispiel:
Lösung:
Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II.
Auswirkungen beim OT:
Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des Ausgleichspostens und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II.
Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und Zusatzausweis des Ausgleichspostens (verlagert sich von der Beteiligung an der OG I auf die Beteiligung an der OG II).
UE ist nach Inkrafttreten des JStG 2008 bei Zugrundelegung der hM (s § 14 KStG Tz 946, 1062) nach Alt B zu verfahren.
Wie in Tz 84 aE erläutert, verlangt die Fin-Verw offensichtlich auch für diesen Fall die Auflösung der Ausgleichsposten.
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