Tz. 48

Stand: EL 104 – ET: 12/2021

Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw des § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG ist iRd Übernahmegewinnermittlung eine wegfallende Beteiligung (außerhalb der St-Bil) zu berücksichtigen. Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG sind folgende Wertansätze zu berücksichtigen:

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