Tz. 196
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Ebene der Kö | Ebene der AE | ||||||||||
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1. Erwerb eigener Anteile Behandlung in H-Bil und St-Bil |
Rn des BMF-Schr | Stliche Konsequenzen | Rn des BMF-Schr | Rn des BMF-Schr | |||||||
Keine Aktivierung der erworbenen Anteile, sondern Behandlung wie eine Kap-Herabsetzung. Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile ist auf der Passivseite der Bil offen vom Posten "Gezeichnetes Kap" abzusetzen. |
2 |
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9 | Beim AE stellt der Erwerb der eigenen Anteile durch die Kö ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allgemeinen Grundsätzen (insbes § 17 EStG) der Besteuerung unterliegt (s Tz 182) | 20 bis 22 | ||||||
Der Betrag, um den der Erwerbspreis den Nennbetrag übersteigt, ist mit den frei verfügbaren Gewinn- und Kap-Rücklagen zu verrechnen. | 2 |
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Aufwendungen iVm dem Erwerb sind hr-lich Aufwand des betr Geschäftsjahrs (s Tz 99, 100). |
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10 | ||||||||
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12 | Nur der tats Kaufpreis wird zugrunde gelegt | – | ||||||||
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Ebene der Kö | Ebene der AE | ||||||||||
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2. Weiterveräußerung eigener Anteile Behandlung in H-Bild und StBil |
Rn des BMF-Schr | Stliche Konsequenzen | Rn des BMF-Schr | Rn des BMF-Schr | |||||||
Kein Veräußerungsvorgang, sondern Behandlung wie eine Kap-Erhöhung. Dh offener Ausweis in der Bil entfällt. Statt dessen wieder Ausweis als "Gezeichnetes Kap". Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag der eigenen Anteile und deren Erwerbspreis ist bis zur Höhe des nach Rn 2 mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrags in die jeweiligen Rücklagen einzustellen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag (Aufgeld) ist in die Kap-Rücklage einzustellen (s Tz 189). |
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13 | Anteilserwerb | |||||||
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18 |
Ebene der Kö | Ebene der AE | ||||||
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3. Einziehung der eigenen Anteile | Rn des BMF-Schr | Stliche Konsequenzen | Rn des BMF-Schr | Rn des BMF-Schr | |||
Die Einziehung ist ein bil- und ergebnisneutraler Vorgang. Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte des Postens "Gezeichnetes Kap" entfällt. | 6 | Bei der Einziehung eigener Anteile ergeben sich keine stlichen Auswirkungen.
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16 | AE-Ebene nicht betroffen. | |||
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