Tz. 121

Stand: EL 108 – ET: 12/2022

Allerdings reicht nicht jede noch so kleine technisch-wirtsch Verflechtung zur Anerkennung der Zusammenfassung verschiedenartiger BgA aus. Die enge wechselseitige technisch-wirtsch Verflechtung muss vielmehr so gewichtig sein, dass nach der Anschauung des Verkehrs die Zusammenfassung zu einer wirtsch Einheit gerechtfertigt ist (s Urt des BFH v 19.05.1967, BStBl III 1967, 510). Hierzu s Tz 125.

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