Tz. 110

Stand: EL 104 – ET: 12/2021

St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA (s Tz 10). Ein Zusammenrechnen der Ergebnisse von vd BgA einer jur Pers d öff Rechts iRd Einkommensermittlung darf daher nicht erfolgen. Damit ist auch ein Gewinn- und Verlustausgleich zwischen den einzelnen BgA ausgeschlossen.

Für die jur Pers d öff Rechts besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mehrere BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA zusammen zu fassen. IRd einheitlichen, zusammen gefassten BgA können dann ggf auch Gewinne und Verluste aus den vd, früher getrennten Tätigkeiten der jur Pers d öff Rechts verrechnet werden.

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