Tz. 305

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Von der Frage, ob vor Inkrafttreten des MoMiG kap-ersetzende Maßnahmen, zB ein kap-ersetzendes Darlehen des AE an die Kap-Ges, wie Nenn-Kap der Kap-Ges zu behandeln sind bzw zu einem ähnlichen Anteil iSd § 17 EStG führen (dazu s Tz 161), ist die Frage zu unterscheiden, ob die kap-ersetzenden Maßnahmen die AK des AE für seine (Stamm-)Beteiligung erhöhen.

Die Auswirkungen eines Forderungsverzichts bzw eines Forderungsausfalls auf die Höhe der AK lassen sich wie folgt darstellen (die nachstehenden Ausführungen gelten uE gleichermaßen vor und nach Inkrafttreten des MoMiG, s Tz 331 ff):

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