Tz. 1073

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Die Vornahme einer Tw-Abschr auf Ebene des Gläubigers (TG) hindert die Notwendigkeit der Verzinsung eines Darlehens nicht. Nach Auff des BFH (s Urt v 11.11.2015, BStBl II 2016, 491) sind Darlehens- und Zinsforderung nämlich getrennt zu beurteilen. Zinsansprüche laufen also trotz Abschr der Darlehensforderung weiter auf; die spätere Abschr der Zinsforderung wäre aber eine weitere vGA.

 

Tz. 1074

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

vorläufig frei

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