Tz. 86e
Stand: EL 101 – ET: 03/2021
Wählt der AE bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile die Zuflussbesteuerung, kann kein Freibetrag gem § 16 Abs 4 EStG in Anspruch genommen werden. Ein Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung tw gegen einen festen Kaufpreis und gegen wiederkehrende Bezüge erfolgt, soweit sich der VG auf das Einmalentgelt bezieht (s Beschl des BFH v 21.12.1988, BStBl II 1989, 409; hA s Kobor, in H/H/R, § 16 EStG Rn 716; s Widmann in W/M, Anh 15 Rn 323).
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