Tz. 118

Stand: EL 108 – ET: 12/2022

Verdeckte Einlagen können sich auch innerhalb eines Organschaftskreises ergeben, wenn der OT (unabhängig von seiner Rechtsform) aus gesellschaftsrechtlichen Gründen Zuwendungen an die OG vornimmt.

Näheres dazu s § 14 KStG Tz 724ff und s § 14 KStG Tz 1093ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge