Tz. 118
Stand: EL 108 – ET: 12/2022
Verdeckte Einlagen können sich auch innerhalb eines Organschaftskreises ergeben, wenn der OT (unabhängig von seiner Rechtsform) aus gesellschaftsrechtlichen Gründen Zuwendungen an die OG vornimmt.
Näheres dazu s § 14 KStG Tz 724ff und s § 14 KStG Tz 1093ff.
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