Tz. 56

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Anders als § 32a Abs 1 KStG enthält § 32a Abs 2 KStG keine Aussagen zu verdeckten Einlagen durch nahe stehende Personen (mittelbare verdeckte Einlage). Es dürfte sich dabei um eine (wohl unbeabsichtigte) Gesetzeslücke handeln; ebenso s Dötsch/Pung (DB 2007, 11, 14); s Heinemann (in R/H/N, § 32a KStG Rn 74), und s Bauschatz (in Gosch, 3. Aufl, § 32a Rn 42). Eine analoge Anwendung der Regelung auf Fälle der mittelbaren verdeckten Einlage ist uE im Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut aber nicht möglich.

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