Tz. 213
Stand: EL 83 – ET: 04/2015
§ 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben, und Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben. MaW, die Begriffe "Zinsaufwendungen" und "Vergütungen für FK" sind für Zwecke der Zinsschranke gleichbedeutend. Im Einzelnen ergibt sich folgendes:
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