Tz. 61

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Die ges Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs 1 EStG sind:

a) Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges gegen Entgelt oder verdeckte Einlage der Anteile in eine andere Kap-Ges,
b) durch einen AE, der innerhalb der letzten fünf Jahre mind vorübergehend iSd § 17 EStG an der Kap-Ges beteiligt war,
c) Zugehörigkeit der veräußerten Beteiligung zum PV des Veräußerers,
d) für vor dem 01.01.2009 angeschaffte Anteile: Zwischen Anschaffung und Veräußerung der Anteile liegen mehr als zwölf (bis VZ 1998: mehr als sechs) Monate (sonst Privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 Abs 1 Nr 2 EStG idF vor der Änderung durch das URefG 2008, s Tz 38).

Wegen Überwachungsmaßnahmen der Fin-Verw zur Sicherstellung der Besteuerung nach § 17 EStG s Erl des Fin-Min Sachsen v 15.09.1998 (GmbHR 1998, 1194).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge