Tz. 61
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Die ges Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs 1 EStG sind:
a) | Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges gegen Entgelt oder verdeckte Einlage der Anteile in eine andere Kap-Ges, |
b) | durch einen AE, der innerhalb der letzten fünf Jahre mind vorübergehend iSd § 17 EStG an der Kap-Ges beteiligt war, |
c) | Zugehörigkeit der veräußerten Beteiligung zum PV des Veräußerers, |
d) | für vor dem 01.01.2009 angeschaffte Anteile: Zwischen Anschaffung und Veräußerung der Anteile liegen mehr als zwölf (bis VZ 1998: mehr als sechs) Monate (sonst Privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 Abs 1 Nr 2 EStG idF vor der Änderung durch das URefG 2008, s Tz 38). |
Wegen Überwachungsmaßnahmen der Fin-Verw zur Sicherstellung der Besteuerung nach § 17 EStG s Erl des Fin-Min Sachsen v 15.09.1998 (GmbHR 1998, 1194).
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