Tz. 924

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

"Was weiß eine GmbH?" – Dies ist eine spannende Frage, wenn es um die Zuordnung von Wissen und Kenntnissen geht. Jedenfalls sieht der BFH die Nutzung von Wissen und Kenntnissen der GmbH als Geschäftschance an; dies kann zu einer vGA führen (s Urt des BFH v 11.06.1996, BFH/NV 1997, 30). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gesellschafter dieses Wissen aus seiner GF-Tätigkeit bei der Kap-Ges erworben hat. In der Praxis wird dies aber nur schwer festzustellen sein (dazu s Höpken, DB 1997, 702, in einem zynisch-provokanten Aufsatz). Letztlich wird das Wissen einer Kap-Ges häufig im Kopf ihres Vorstands oder GF "gespeichert" sein – wem ist dieser Kopf nun zuzuordnen? Denkt ein Ges-GF immer nur für die GmbH oder auch für sich? Ist dabei ggf zwischen Tag- und Nachtzeiten zu differenzieren? Diese Fragen zeigen die Problematik der Zuordnung von Geschäftschancen recht anschaulich; einfache und schematische Lösungen sind hier nicht möglich.

 

Tz. 925

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Unterhält der Ges-GF der Kap-Ges kein Einzelunternehmen, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er sein Wissen als GF der Kap-Ges erworben hat (s Urt des BFH v 11.06.1996, BFH/NV 1997, 30). Schwieriger wird die Zuordnung, wenn daneben ein Einzelunternehmen vorhanden ist; hier muss man dann auf die anderen Zuordnungsindizien zurückgreifen.

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