Tz. 66b

Stand: EL 94 – ET: 10/2018

Noch immer im Vorschlagstadium befindet sich der Europäische Verein (mit einem Verordnungsvorschlag für sein Statut und einen RL-Vorschlag zur Stellung seiner Arbeitnehmer aus dem Jahr 1992). Es sollte zudem ein europäisches Statut eingeführt werden, das es allen Vereinen und Stiftungen erlaubt, im Gebiet der Gemeinschaft tätig zu werden. Der Europäische Verein sollte die Mitbestimmung seiner Arbeitnehmer so regeln, dass ihrer Stellung und ihren Aufgaben im Verein in gebührender Weise Rechnung getragen wird. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann diese europäische Rechtsform nutzbar wird.

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