Tz. 66a

Stand: EL 94 – ET: 10/2018

Die Europäische Genossenschaft – SCE – beruht auf der VO (EG) Nr 1435/2003 v 22.07.2003 (ABl L 207/1) über das Statut der Europäischen Genossenschaft. Ziel dieser VO war es, eine länderübergreifende Tätigkeit der Genossenschaften unter Berücksichtigung ihrer besonderen Merkmale zu fördern und ihnen hierfür einen geeigneten Rechtsrahmen zu bieten. Die Verordnung wurde in D durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE) v 14.08.2006 (BGBl I 2006, 1911) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Mit der Erweiterung des § 1 Abs 1 Nr 2 KStG durch das SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) hat der Gesetzgeber auch bzgl der SCE klargestellt, dass diese unmittelbar zum Kreis der unbeschr stpfl Kö gehört, sofern sie Sitz oder Geschäftsleitung im Inl hat.

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