Tz. 795a

Stand: EL 92 – ET: 03/2018

Aus den dargestellten Prinzipien ergibt sich für die Behandlung der privaten Kfz-Nutzung bei (beherrschenden) Ges-GF folgende Übersicht:

 
Privatnutzung im Anstellungsvertrag geregelt, aber keine Lohnversteuerung vorgenommen Privatnutzung im Anstellungsvertrag nicht geregelt, aber Lohnversteuerung oder Abrechnung über das Verrechnungskonto vorgenommen Privatnutzung im Anstellungsvertrag nicht geregelt und keine Lohnversteuerung / kein Abzug vom Verrechnungskonto vorgenommen Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten
keine vGA; Nachversteuerung als lohnsteuerlicher geldwerter Vorteil keine vGA; keine Nachversteuerung bei LSt (sofern angesetzte Beträge angemessen) vGA Privatnutzung wird idR unterstellt; somit Ansatz einer vGA

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