Tz. 635
Stand: EL 78 – ET: 08/2013
Auch das Merkmal der Finanzierbarkeit ist eine Ausprägung des Fremdvergleichs und ist deshalb auch bei nicht beherrschenden Ges-GF zu prüfen. Es handelt sich nicht um ein Problem des Rückwirkungsverbots (das nur für beherrschende Ges-GF anwendbar wäre); ebenso B. Lang (in E & Y, KStG, § 8 Rn 1205.37).
Auch der BFH nimmt in seinen og Urteilen keine Einschränkung auf beherrschende Ges-GF vor (auch wenn es sich in den Urt-Fällen jeweils um Zusagen an beherrschende Ges-GF gehandelt hat; ggf über Zusammenrechnung der Anteile wg gleich gerichteter Interessen).
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