Tz. 519

Stand: EL 102 – ET: 06/2021

Stellt das FA eine vGA wegen Unangemessenheit einer Tantieme fest, führt dies nicht dazu, dass der Tantieme insgesamt die Anerkennung versagt werden kann; s Urt des BFH v 12.10.1995 (BFH/NV 1996, 44). Es ist vielmehr der angemessene Teil der Tantieme weiterhin als BA berücksichtigungsfähig; nur der unangemessene Teil wird vGA.

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