Tz. 183

Stand: EL 61 – ET: 11/2007

Eine Umqualifizierung der für das ergebnisunabhängig vergütete Gesellschafter-FK gewährten Zahlungen kommt nach § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 KStG nur insoweit in Betracht, als das FK zu einem Zeitpunkt im Wj (der Kap-Ges) das 1 1/2fache ( vor In-Kraft-Treten des StSenkG: das dreifache ) des anteiligen EK des AE übersteigt. Weiter ist nach In-Kraft-Treten des sog Korb II-Gesetzes Voraussetzung, dass die Freigrenze iHv 250 000 EUR (hierzu s Tz 121 ff) überschritten wird. Anders als die Nr 1 des § 8a Abs 1 S 1 KStG erlaubt die Nr 2 einen Gegenbeweis durch Fremdvergleich bzw bei banküblichen Geschäften (hierzu s Tz 201 ff). Ebenfalls anders als bei der Nr 1 ( s Tz 17 ) existiert für die Anwendung der Nr 2 keine Übergangsregelung im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung des § 8a KStG idF des StandOG.

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