Tz. 164

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Für den Fall, dass mehrere Gesellschafterdarlehen zusammentreffen, von denen das eine ergebnisabhängig und das andere ergebnisunabhängig verzinst wird (nur relevant für § 8a KStG idF des StandOG), die Zinshöhe bei den Darlehen unterschiedlich ist oder ein Darlehen unentgeltlich gewährt wird, fehlt in § 8a KStG eine Verwendungsreihenfolge . Diese findet sich aber in dem Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 71. Danach werden die vd Gesellschafterdarlehen bei der Anwendung des § 8a KStG einzeln betrachtet.

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