Tz. 94

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen USt-Umrechnungskurse aus. In Sonderfällen können sich jedoch Probleme ergeben:

Fremdwährungsdarlehen
Schulden in ausl Währung sind nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176, Tz 50) auch dann mit dem Kurswert im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme anzusetzen, wenn der Kurs der ausl Währung gesunken ist. Die Kap-Ges muss den höheren Tw der Schuld ansetzen, wenn der Kurs der ausl Währung gestiegen ist (Imparitätsprinzip). Der höhere Tw ist dann auch für Zwecke des § 8a KStG maßgeblich.
Kap-Ersetzende Darlehen iSd § 32a GmbHG bleiben gesellschaftsrechtlich FK (s Tz 11 und Schwedhelm/Ehnert, FR 2004, 249, 252). Sie sind solange mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen, als es nicht zu einem Forderungserlass - ggf gekoppelt mit Besserungsvereinbarungen - kommt. Verbindlichkeiten, für die ein Rangrücktritt vereinbart wurde, sind in unveränderter Höhe zu berücksichtigen (s Prinz in H/H/R, § 8a KStG Rn 58). Wegen der auch stlichen Zuordnung kap-ersetzender Darlehen zum FK s auch das zu § 15a EStG ergangene Urt des BFH v 28.03.2000 (BStBl II 2000, 347).
Zerobonds und niedrig verzinsliche Darlehen sind mit dem aktuellen Kurswert zu bewerten (im Einzelnen hierzu s Prinz, in H/H/R, § 8a KStG Rn 58).
Unverzinsliche Darlehen mit einer Laufzeit am Bil-Stichtag von mindestens 12 Monaten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 iVm Nr 2 EStG ab dem VZ 1999 mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen. UE ist in diesen Fällen als FK iSd § 8a KStG der abgezinste Betrag anzusetzen. Wegen der Frage, ob unverzinsliche Darlehen in die Berechnung des safe haven einbezogen werden s Tz 115. Wegen der Frage, ob die Abzinsung dazu führt, dass eine Vergütung iSd § 8a KStG vorliegt s Tz 118.

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