Tz. 94

Stand: EL 107 – ET: 09/2022

Nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG darf das übergehende BV nur insoweit mit dem Bw angesetzt werden, als eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder in Gesellschaftsrechten besteht. Soweit eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, kommt es zur zwingenden stlichen Realisierung stiller Reserven (s Tz 101). Im Fall der Vermögensübertragung gem §§ 174ff UmwG scheidet der Bw-Ansatz von vornherein aus, da diese gem § 174 Abs 1 UmwG die Gewährung einer anderen Gegenleistung als Anteile oder Mitgliedschaftsrechte voraussetzt (s Tz 9).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge