Tz. 3

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

§ 34 KStG ist durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst worden.

§ 34 KStG idF des Kroatien-StAnpG ist durch

  • das Zollkodex-StAnpG
  • das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen,
  • das StÄndG 2015,
  • das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustrechnung bei Kö,
  • das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen,
  • das Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen,
  • das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften,
  • das Ges zur stlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus,
  • das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften,
  • das ATADUmsG,
  • das KöMoG,
  • das Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb und zur Änderung weiterer Ges,
  • das JStG 2022 und
  • das Kreditzweitmarktförderungsges

geändert worden.

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