Tz. 11

Stand: EL 99 – ET: 06/2020

In einem System von im Voraus vereinbarten festen Versicherungsbeiträgen kann ein VU seine dauernde Leistungsfähigkeit nur durch die Vereinbarung ausreichender, dh auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigende Beiträge sicherstellen. Da Statistik und Versicherungsmathematik lediglich die Erfahrungen der Vergangenheit, nicht aber zukünftige Änderungen technologischer, rechtlicher und sozialer Art vorhersehen kann, erfordert die Beitragskalkulation diverse Sicherheitszuschläge, um diesen zukünftigen Änderungsrisiken Rechnung zu tragen.

 

Tz. 12

Stand: EL 99 – ET: 06/2020

Ist dann der tats Schadenverlauf niedriger als der bei der Beitragskalkulation zugrunde gelegte Schadenverlauf, erwirtschaftet das VU versicherungstechnische Überschüsse, dh die VN haben insgesamt mehr Beiträge gezahlt, als für die Abdeckung des tats Gesamtschadenaufwands notwendig gewesen ist. Die Rückerstattung dieser "zu viel" gezahlten Beiträge und der ggf. aus diesen Beiträgen erwirtschafteten Überschüsse an die VN wird als BRE bezeichnet.

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