Tz. 67

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Str ist, ob iRv gen Rückvergütungen, die an sich alle Voraussetzungen des § 22 KStG für den BA-Abzug erfüllen, zusätzlich auch die Angemessenheit zu prüfen und bei Verneinung dieser ggf eine vGA anzunehmen ist. Der BFH (s Urt des BFH v 09.03.1988, BStBl II 1988, 592) führt hierzu aus, dass diese Prüfung auch bei einer Gen vorzunehmen sei. Trotz der Sonderregelung über die gen Rückvergütung könne bei der Prüfung des Vorliegens einer vGA durch Zahlungen der Gen an ihre Mitglieder iRd Mitgliedergeschäfte auf eine Angemessenheitsprüfung nicht verzichtet werden. Ebenso s Anh zu § 8 Abs 3 KStG Stichwort "Gen Rückvergütungen". Rode (in Brandis/Heuermann, KStG, § 22 Rn 28); Frotscher (in F/D, KStG, § 22 Rn 41); Roser (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 22 Rn 30); Schmitz (in H/H/R, KStG, § 22 Rn 9); Dremel (in R/H/N, KStG, § 22 Rn 16); Goverts (in Bott/Walter, KStG, § 22 Rn 16 und Rn 19); und Herlinghaus (DStZ 2003, 865) lehnen dies ab. Ebenso s Herzig (BB 1990, 603). Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 22 KStG (insbesondere die Finanzierung der gesamten Rückvergütung aus dem Überschuss des Mitgliedergeschäfts) erfüllt, ist nach der dort vertretenen Rechts-Auff für eine Angemessenheitsprüfung bzgl der Rückvergütung somit kein Platz mehr.

In mehreren (nicht zu § 22 KStG ergangenen) Urt stellt der BFH bzgl der Beurteilung der Frage, ob eine Vermögensminderung durch das Gen-Verhältnis veranlasst sei, auf das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Gen ab. Dieser müsse dem Zweck der Gen entspr handeln. Dieser Zweck sei aber nach § 1 Abs 1 GenG auf die Förderung des Erwerbs oder der Wirtsch ihrer Mitglieder gerichtet (s Urt des BFH v 11.10.1989, BStBl II 1990, 88; und v 20.01.1993, BStBl II 1993, 376). Wendet man diese Grundsätze auf die gen Rückvergütung an, ist uE bei Rückvergütungen, die alle Voraussetzungen des § 22 KStG erfüllen, für eine (zusätzliche) Angemessenheitsprüfung kein Raum mehr. Die FinVerw (s H 22 "Abgrenzung zur vGA" KStH 2022) hält – unter Hinw auf das oa Urt des BFH v 09.03.1988 (BStBl II 1988, 592) – eine solche Angemessenheitsprüfung jedoch für erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge