Tz. 247
Stand: EL 98 – ET: 02/2020
Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden AE gelten) entschieden, dass das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung sich nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises auch aus einer langjährigen entspr Handhabung herleiten lässt. Zum Erfordernis der ausdrücklichen Vereinbarung von Konzessionsabgaben in "Durchleitungsfällen", insbes zur Anpassung von Alt-Verträgen, s § 8 Abs 3 KStG Anh "Konzessionsabgaben" Tz 14ff.
Tz. 248
Stand: EL 98 – ET: 02/2020
vorläufig frei
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