Tz. 1471

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Diese Grundsätze sind jedoch uU dann nicht anzuwenden, wenn die Rückzahlung bereits vor dem hr-lichen Wirksamwerden der beschlossenen Kap-Herabsetzung erfolgt. Eine derartige Rückzahlung ist beim Gesellschafter als vGA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und bei der Kap-Ges als Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu behandeln, wenn die Beteiligten im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht alles unternommen haben, was zum hr-lichen Wirksamwerden erforderlich ist, oder wenn Gläubigerinteressen einer Auszahlung entgegenstehen; s Urt des BFH v 29.06.1995 (BStBl II 1995, 725); zu einem Ausnahmefall s Urt des BFH v 25.10.1979 (BStBl II 1980, 247). Bei einer hr-lich nicht wirksamen Kap-Herabsetzung liegt eine vGA iHd Zinsverlustes der Kap-Ges vor, wenn eine tw Rückzahlung des Stamm-Kap erfolgt; s rkr Urt des FG Rh-Pf v 04.09.1998 (Haufe HI1095692). Entspr gilt, wenn Nenn-Kap vor dem hr-lichen Wirksamwerden der Kap-Herabsetzung an den AE unter Verzicht auf eine Verzinsung zurückgezahlt wird; s Urt des BFH v 09.08.2006 (BFH/NV 2007, 108). Die vGA bemisst sich in einem solchen Fall nach dem Zinsnachteil der Gesellschaft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge