BMF, 12.3.2009, IV C 5 - S 2334/08/10010

Bezug: Erörterung in der Sitzung LSt I/2009 zu TOP 2a

Zu dem Urteil des BFH vom 28.8.2008, VI R 52/07 (BStBl 2009 II S. 280) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Das Urteil ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Die Ausführungen im BMF-Schreiben vom 23.10.2008 (BStBl 2008 I S. 961) gelten entsprechend.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht [ESt-Kartei NW § 8].

 

Normenkette

EStG § 8 Abs. 2 Satz 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2009, 500

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge