Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:

 

a)

die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;

 

b)

private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.

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