1Dem in Berlin am 27. März 2003 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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