1Dem in Bonn am 30. November 1978 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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