1Dem in London am 17. März 2014 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2010 II S. 1333, 1334) wird zugestimmt. 2Das Änderungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.

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