Der Steuerberater als Inhaber der Kanzlei selbst darf sich nach dem Gesetz nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellen (Interessenkollision; Art. 38 Abs. 3 DSGVO).

Aus Gründen der Gefahr der fehlenden Objektivität darf auch nicht der für die EDV verantwortliche Mitarbeiter Datenschutzbeauftragter werden.

Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein Mitarbeiter der Steuerberatungskanzlei als auch eine externe Person sein. Art. 37 Abs. 6 DSGVO ermöglicht es, eine Person außerhalb der Steuerberatungskanzlei zur Beauftragten für Datenschutz als Dienstleister zu bestellen.

 
Wichtig

Eigene Vereinbarung für die Bestellung erforderlich

Die Bestellung muss in einer eigenen Vereinbarung außerhalb eines beabsichtigten oder bestehenden Arbeitsvertrags erfolgen.

Mustervorlage

 
Bestellung zum/zur Datenschutzbeauftragten
   
Name des Unternehmens/der Steuerberatungskanzlei  
   

Wir benennen [Name der/des Datenschutzbeauftragten] …………….. (geboren am ………. [Geburtsdatum]) mit dem heutigen Tag ............ [Datum] gemäß Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG zur/zum Beauftragten für den Datenschutz unseres Unternehmens/unserer Steuerberatungskanzlei. Die/Der Beauftragte für den Datenschutz ist für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weitere Vorschriften im Hinblick auf das Datenschutzrecht der DSGVO zuständig. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO werden der/dem Beauftragten für den Datenschutz zur Verfügung gestellt, aus dem sich die Aufgaben ergeben.

Die/Der Datenschutzbeauftragte ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt, bei Ausübung der Tätigkeit als "Beauftragte/r für den Datenschutz" aber weisungsfrei und sie/er darf wegen der Erfüllung dieser Aufgabe nicht benachteiligt werden. Die Geschäftsführung sichert ............. [Name der/des Datenschutzbeauftragten] sämtliche Unterstützungen in Ausübung dieser Tätigkeit zu.
   

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift Geschäftsführung)
 
Einwilligung der zur/des zum Datenschutzbeauftragten Bestellten
   
Ich bin mit der Bestellung zur/zum Beauftragten für den Datenschutz einverstanden.
   

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift)

Ein externer Datenschutzbeauftragter darf nicht als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden (gilt wohl entsprechend für einen Syndikus-Steuerberater).[1]

Ein Rechtsanwalt übt als extern bestellter Datenschutzbeauftragter weder den Beruf eines Rechtsanwalts aus, noch ist diese Tätigkeit diesem Beruf ähnlich. Er ist als Gewerbetreibender buchführungspflichtig.[2]

[1] BGH, Urteil v. 2.7.2018, AnwZ (Brfg) 49/17, AnwBl 2018 S. 489; s. auch AGH Hamburg, Urteil v. 22.6.2017, AGH I ZU (SYN) 11/2016; s. aber AGH Bayern, Urteil v. 18.4.2018, BayAGH III - 4 - 4/17: Zur internen Datenschutzbeauftragten als Syndikus-Anwältin; BGH, Beschluss v. 24.5.2019, AnwZ (Brfg) 23/19.

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