Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des Lohnsteuerabzugsverfahrens bei Arbeitnehmern

 

Leitsatz (redaktionell)

Die unterschiedliche Behandlung von Lohnsteuerpflichtigen durch den Lohnsteuerabzug und veranlagten Steuerpflichtigen verstößt nicht gegen die Verfassung.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; EStG §§ 38, 35, 47

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 23.06.1967; Aktenzeichen VI B 16/67)

 

Gründe

Die unterschiedliche Behandlung von Lohnsteuerpflichtigen (§ 38 EStG) und veranlagten Steuerpflichtigen (§§ 35, 47 EStG) verstößt nicht gegen die Verfassung, da die Einbehaltung der Lohnsteuer bei nichtselbständigen Arbeitnehmern nur durch Abzug an der Quelle möglich erscheint und ein solches Verfahren bei veranlagten Steuerpflichtigen ausscheidet. Etwaige Mängel in der Handhabung des Veranlagungsverfahrens, die auf die Überbelastung der Finanzverwaltung zurückzuführen sind, beeinträchtigen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung nicht. Die Gewährung eines besonderen Arbeitnehmerfreibetrags fällt in das Gestaltungsermessen des Gesetzgebers, das vom Bundesverfassungsgericht nicht näher nachgeprüft werden kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1740421

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