Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 16.01.2014; Aktenzeichen I R 21/12)

FG Hamburg (Urteil vom 29.02.2012; Aktenzeichen 1 K 48/12)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 10874579

BStBl II 2016, 812

KÖSDI 2016, 19942

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