Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
Verfahrensgang
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Haufe-Index 10874579 |
BStBl II 2016, 812 |
KÖSDI 2016, 19942 |
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